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Arslan Grundbesitz I GmbH

Arslan Grundbesitz I GmbH

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Gelsenkircher Str. 15, 44649 Herne, Deutschland
Immobilienbüro
5.2 (39 Bewertungen)

Die Arslan Grundbesitz I GmbH, mit Sitz in der Gelsenkircher Straße 15 in Herne, ist ein Akteur auf dem regionalen Immobilienmarkt, der sich laut eigener Darstellung auf den Erwerb, die Verwaltung und die Nutzung eigenen Grundbesitzes spezialisiert hat. Als Teil der größeren Arslan Gruppe, einem Unternehmensverbund, der von Baufirmen bis hin zu Hausverwaltungen reicht, positioniert sich das Unternehmen als vermögensverwaltende Gesellschaft, die werthaltige Renditeobjekte akkumuliert und verwaltet. Die erklärte Unternehmensphilosophie zielt darauf ab, durch Synergieeffekte innerhalb der Gruppe vorteilhafte Konditionen für alle Beteiligten zu schaffen und bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Die öffentliche Wahrnehmung, insbesondere durch die Erfahrungen von Mietern, zeichnet jedoch ein deutlich differenzierteres und in weiten Teilen problematisches Bild, das für potenzielle Kunden von entscheidender Bedeutung ist.

Unternehmensprofil und Dienstleistungsversprechen

Die Arslan Gruppe, zu der die Grundbesitz I GmbH gehört, präsentiert sich als umfassender Dienstleister rund um die Immobilie. Das Portfolio der Gruppe umfasst Leistungen wie Hausverwaltung, WEG-Verwaltung, Neu- und Altbausanierung, den An- und Verkauf von Immobilien sowie die Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen. Die Arslan Grundbesitz I GmbH selbst wurde 2007 gegründet und konzentriert sich auf das Halten von Immobilien im Bestand, hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen. Auf ihrer Webseite wird eine sorgfältige Auswahl der Immobilien und eine flexible Reaktion auf Marktveränderungen betont, um nachhaltige und werthaltige Investitionen zu schaffen. Dieses professionelle Selbstbild steht jedoch im starken Kontrast zu den detaillierten Schilderungen, die in öffentlichen Bewertungen zu finden sind.

Die Realität aus Mietersicht: Ein kritischer Blick

Bei der Betrachtung der Kundenrezensionen ergibt sich ein konsistentes Bild, das von erheblichen Mängeln in zentralen Bereichen der Immobilienverwaltung geprägt ist. Ein wiederkehrendes und zentrales Thema ist der Zustand der verwalteten Objekte und die mangelhafte Instandhaltung. Mehrere Mieter berichten von gravierenden Problemen, die über Monate hinweg nicht behoben wurden. Dazu gehören defekte Sanitäranlagen wie Toiletten und Spülbeckenanschlüsse, undichte Fenster, die zu Energieverlust und Unbehaglichkeit führen, sowie kaputte Balkontüren. Ein Mieter beschreibt den Zustand eines gesamten Hauses als „heruntergekommen“. Diese Schilderungen deuten auf eine systematische Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht hin, die für Mieter nicht nur eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität darstellt, sondern auch Fragen bezüglich der Sicherheit und des Werts der Mietwohnung aufwirft.

Kommunikation und Service: Eine Frage der Erreichbarkeit

Ein weiterer fundamentaler Kritikpunkt ist die Kommunikation und die Reaktionszeit des Unternehmens auf Mängelmeldungen. Die Erfahrungen legen nahe, dass Zusagen für Reparaturen oft nicht eingehalten werden und Handwerker trotz Ankündigung nicht erscheinen. Ein besonders schwerwiegender Fall schildert einen Stromausfall, nach dem eine Familie mit einem Baby über zwei Monate ohne Strom und Warmwasser auskommen musste. Solche Vorkommnisse lassen auf erhebliche Defizite in der Organisation der Hausverwaltung und der Mieterbetreuung schließen. Für Mieter, die auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen sind, ist eine solche Unzuverlässigkeit inakzeptabel und kann weitreichende Konsequenzen haben. Das Gefühl, als Mieter „an allerletzter Stelle“ zu stehen, wie es eine Nutzerin formuliert, scheint eine weit verbreitete Erfahrung zu sein.

Vertragliche und finanzielle Unstimmigkeiten

Besonders alarmierend für potenzielle Neukunden sind die Berichte über finanzielle und vertragliche Auseinandersetzungen. Diese berühren das Kernverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und werfen ein schlechtes Licht auf die Geschäftspraktiken. Folgende Punkte werden wiederholt genannt:

  • Einbehaltung der Mietkaution: Ein ehemaliger Mieter berichtet, dass das Unternehmen seit über zwei Jahren versucht, die Rückzahlung der Mietkaution zu verweigern. Der Fall musste gerichtlich geklärt und sogar die Schufa eingeschaltet werden. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, deren Rückzahlung nach Beendigung des Mietverhältnisses gesetzlich klar geregelt ist. Eine unrechtmäßige Einbehaltung stellt einen erheblichen Vertrauensbruch dar und ist ein Warnsignal für jeden, der einen Mietvertrag in Erwägung zieht.
  • Umgang mit Mietzahlungen und Kündigungen: Ein anderer Fall beschreibt, wie einem Mieter während der Corona-Pandemie trotz mündlicher Zusage, eine spätere Zahlung sei mit Zinsen möglich, eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. Dies widerspricht nicht nur der gegebenen Zusage, sondern wirft auch Fragen zur sozialen Verantwortung des Unternehmens in Krisenzeiten auf. Solche Praktiken untergraben das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Vermieters.
  • Heizkostenabrechnung: Die Behauptung, dass trotz nicht funktionierender Heizung die vollen Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung gefordert wurden, ist ein weiterer schwerwiegender Vorwurf. Dies berührt direkt das Mietrecht, das eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung der Betriebskosten vorschreibt.
  • Nichterfüllte Versprechen: Beim Abschluss eines Mietvertrags getätigte Zusagen, wie beispielsweise die Verlegung eines neuen Bodens, wurden laut einer Bewertung nicht eingehalten. Dies zeigt, dass mündliche Absprachen mit Vorsicht zu genießen sind und alle Vereinbarungen schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden sollten.

Was bedeutet das für potenzielle Kunden?

Für Personen, die sich auf der Wohnungssuche befinden und auf ein Angebot der Arslan Grundbesitz I GmbH stoßen, ist höchste Vorsicht geboten. Die Fülle und die Schwere der negativen Bewertungen lassen auf tiefgreifende strukturelle Probleme schließen. Es ist ratsam, sich nicht allein auf das professionelle Erscheinungsbild der Webseite zu verlassen. Eine gründliche Immobilienbewertung des gewünschten Objekts vor Vertragsunterzeichnung ist unerlässlich. Potenzielle Mieter sollten dabei auf den Zustand von Fenstern, Heizung und Sanitäranlagen achten und den allgemeinen Zustand des Gebäudes kritisch prüfen.

Es ist dringend zu empfehlen, alle Zusagen und Vereinbarungen, die über den Standard-Mietvertrag hinausgehen, schriftlich fixieren zu lassen. Dies betrifft insbesondere Renovierungsarbeiten oder andere versprochene Verbesserungen. Angesichts der geschilderten Probleme mit der Mietkaution ist es zudem ratsam, sich über die rechtlichen Möglichkeiten zur Absicherung der Kaution, wie beispielsweise ein Mietkautionskonto, genau zu informieren. Eine umfassende Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten aus dem Mietrecht ist im Umgang mit diesem Unternehmen von großer Bedeutung. Zwar gibt es keine positiven Bewertungen in den öffentlich zugänglichen Quellen, die ein Gegengewicht schaffen könnten, jedoch ist das Unternehmen weiterhin am Markt aktiv und bietet Wohnraum an. Die Entscheidung für oder gegen einen Mietvertrag muss daher auf einer sehr sorgfältigen und kritischen persönlichen Prüfung basieren.

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