Hausmann Hausverwaltung
ZurückDie Hausmann Hausverwaltung GmbH, ansässig in der Segeberger Chaussee 76 in Norderstedt, ist ein etabliertes Familienunternehmen, das sich seit Jahrzehnten auf dem lokalen Immobilienmarkt einen Namen gemacht hat. Mit einem breiten Dienstleistungsspektrum, das die WEG-Verwaltung, die Sondereigentumsverwaltung und die klassische Mietverwaltung umfasst, spricht das Unternehmen sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch einzelne Vermieter an. Eine Analyse der verfügbaren Kundenstimmen und Unternehmensinformationen zeichnet jedoch ein differenziertes Bild, das für potenzielle Kunden – seien es Eigentümer oder Mieter – von großem Interesse ist.
Ein verlässlicher Partner für Eigentümergemeinschaften?
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und einzelne Eigentümer einer Eigentumswohnung scheint die Hausmann Hausverwaltung in vielen Fällen eine solide Wahl zu sein. Mehrere positive Bewertungen heben die hohe Professionalität und Souveränität des Unternehmens hervor. So berichtet eine Kundin, deren WEG seit 2015 von Hausmann betreut wird, von erfolgreich umgesetzten Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Besonders gelobt werden die gut vorbereiteten und souverän geleiteten Eigentümerversammlungen sowie die zügige Zusendung der Protokolle. Auch die Aufbereitung der Unterlagen für die jährliche Belegprüfung wird als übersichtlich und professionell beschrieben. Dies deutet auf eine strukturierte und kompetente kaufmännische und technische Immobilienverwaltung hin.
Auch andere Stimmen aus dem Lager der Eigentümer bestätigen diesen Eindruck. Eine Eigentümerin zeigt sich mehr als zufrieden und betont die pünktliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung und eine stets zielführende Kommunikation. Ein weiterer Beirat einer WEG beschreibt die Zusammenarbeit als professionell, insbesondere im Hinblick auf die Jahresabrechnung und die Durchführung von Versammlungen. Diese positiven Erfahrungen unterstreichen den Anspruch des Unternehmens, den Wert der betreuten Immobilien durch nachhaltige Instandhaltung und eine ordnungsgemäße kaufmännische Verwaltung zu sichern und zu steigern.
Kritikpunkte aus Eigentümersicht
Trotz des überwiegend positiven Echos gibt es auch konstruktive Kritik, die potenzielle Kunden beachten sollten. Ein wiederkehrender Punkt ist die Erreichbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit. Ein WEG-Beirat merkt an, dass die Antwortzeiten häufig schneller sein könnten. Gravierender ist jedoch der Hinweis auf einen fehlenden Notdienst am Wochenende. Für eine Hausverwaltung, die für die Betreuung von Wohnanlagen verantwortlich ist, stellt dies ein erhebliches Manko dar. Bei Notfällen wie einem Wasserrohrbruch oder Heizungsausfall am Wochenende sind die Bewohner auf sich allein gestellt, was den Servicegedanken empfindlich schmälert.
Ein weiterer Aspekt sind die Kosten. Ein Kunde beschreibt die Dienstleistung als „nicht gerade günstig“, insbesondere für kleinere WEGs. Dies positioniert Hausmann eher im Premium-Segment. Zwar wird im gleichen Atemzug der qualitative Unterschied zu günstigeren Mitbewerbern betont, doch für Gemeinschaften mit einem knappen Budget für den Wirtschaftsplan könnte dies ein Ausschlusskriterium sein. Die eingeschränkten Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag, jeweils nur bis 13:00 Uhr, und die komplette Schließung am Freitag könnten die direkte Kommunikation zusätzlich erschweren.
Die Perspektive der Mieter: Eine warnende Erzählung
Während Eigentümer die Dienstleistung mehrheitlich positiv bewerten, zeichnet eine äußerst detaillierte Mieterbewertung ein besorgniserregendes Bild, das potenzielle Mietinteressenten aufhorchen lassen sollte. Ein Mieter, der fünf Jahre in einer von Hausmann verwalteten Wohnung lebte, berichtet von einer drastischen Verschlechterung seiner Erfahrung zum Ende des Mietverhältnisses.
Zunächst beschreibt er die Betreuung während der Mietzeit als überwiegend positiv: schnelle Antworten und zeitnahe Abrechnungen. Bei der Wohnungsübergabe sei jedoch versucht worden, ihn zu umfangreichen Renovierungsarbeiten zu verpflichten, für die laut seiner Darstellung keine rechtliche Grundlage bestand. Konkret wurde ein kompletter Neuanstrich für Räume gefordert, die laut Übernahmeprotokoll unrenoviert übernommen wurden. Gemäß aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oft an die Bedingung geknüpft, dass die Wohnung renoviert übergeben wurde. Starre Fristenklauseln sind zudem häufig unwirksam. Der Mieter gibt an, dass die Hausverwaltung sich auf angebliche Urteile berief, die sich nach einer Beratung beim Hauseigentümerverband als falsch herausstellten. Dieses Vorgehen erweckt den Anschein, dass bewusst auf die Unwissenheit des Mieters im komplexen deutschen Mietrecht spekuliert wurde.
Ein schwerwiegender Vorwurf: Falsche Wohnflächenangabe
Noch gravierender ist der zweite Vorwurf dieses Mieters. Er fand heraus, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche um rund 18 % zu hoch angesetzt war. Eine Abweichung von mehr als 10 % stellt laut BGH-Rechtsprechung einen erheblichen Mangel dar, der den Mieter zu einer Mietminderung und potenziell hohen Rückforderungen berechtigen kann. Die Mitarbeiterin der Hausverwaltung habe diesen Vorwurf mit der falschen Behauptung abgetan, die Wohnung habe „Bestandsschutz“. Tatsächlich ist für die Berechnung der Wohnfläche in Mietverträgen, die nach 2004 geschlossen wurden, die Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich, welche beispielsweise Dachschrägen anders bewertet als frühere Regelungen. Der Versuch, einen solch schwerwiegenden Fehler mit einer unzutreffenden Aussage abzuwehren, wirft ernste Fragen zur Seriosität im Umgang mit Mietern auf.
Fazit: Zwei Seiten einer Medaille
Die Hausmann Hausverwaltung in Norderstedt präsentiert sich als ein Unternehmen mit zwei Gesichtern. Für Eigentümer und WEGs, die eine professionelle, wenn auch kostspielige, Immobilienverwaltung suchen und bereit sind, über langsame Reaktionszeiten und das Fehlen eines Notdienstes hinwegzusehen, kann sie ein kompetenter Partner sein. Die Expertise in der Organisation von Eigentümerversammlungen und der Verwaltung von Finanzen und Instandhaltungsmaßnahmen scheint unbestritten.
Für Mieter hingegen ist Vorsicht geboten. Die detailliert geschilderten Erfahrungen legen nahe, dass insbesondere bei Beendigung des Mietverhältnisses versucht werden könnte, rechtlich zweifelhafte Forderungen durchzusetzen. Themen wie Schönheitsreparaturen und die korrekte Angabe der Wohnfläche sollten von Mietern kritisch geprüft werden. Es ist ratsam, sich vor Vertragsunterzeichnung und insbesondere vor dem Auszug rechtlich beraten zu lassen, um nicht finanziell benachteiligt zu werden. Potenzielle Kunden müssen daher sorgfältig abwägen, welche Aspekte für ihre individuelle Situation – ob als Eigentümer oder Mieter – am wichtigsten sind und ob das Leistungsversprechen die potenziellen Risiken überwiegt.