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Immobilienverwaltung Dechert & Blümig GmbH

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Lahnstraße 15, 35398 Gießen, Deutschland
Immobilienbüro
7.2 (26 Bewertungen)

Die Immobilienverwaltung Dechert & Blümig GmbH, ansässig in der Lahnstraße 15 in Gießen, ist ein etabliertes Unternehmen im Bereich der Immobilienverwaltung, das seit über 25 Jahren Dienstleistungen für die Regionen Gießen und Rhein-Main anbietet. Als inhabergeführtes Unternehmen wirbt es mit Werten wie Zuverlässigkeit, Kompetenz und persönlichem Engagement. Das Dienstleistungsportfolio umfasst sowohl die WEG-Verwaltung als auch die klassische Mietverwaltung. Die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens zeichnet jedoch ein auffallend gespaltenes Bild, das eine genauere Betrachtung der unterschiedlichen Kundenerfahrungen erfordert.

Erfahrungen aus Mietersicht: Lob für Service und Engagement

Betrachtet man die Rückmeldungen von Mietern, die in von Dechert & Blümig verwalteten Objekten leben, ergibt sich ein überwiegend positives Bild. Mehrere Mieter heben die Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Professionalität der Mitarbeiter hervor. Insbesondere wird von schnellen und unkomplizierten Lösungen bei Problemen berichtet. Ein Beispiel hierfür ist der Austausch eines defekten Herdes, der nach Meldung an die Hausverwaltung innerhalb weniger Tage und ohne weitere Nachfragen veranlasst wurde. Solche Berichte deuten auf effiziente interne Prozesse und ein gut funktionierendes Netzwerk von Handwerkern hin.

Besonders bemerkenswert ist eine Schilderung, in der einer der Geschäftsführer persönlich eingriff, als eine elektronisch verriegelte Haustür nicht mehr funktionierte. Sein Einsatz, der die Konsultation von Feuerwehr und mehreren Schlüsseldiensten umfasste, wird als außergewöhnliches Engagement beschrieben, das weit über die üblichen Pflichten einer Immobilienverwaltung hinauszugehen scheint. Auch bei einem Eigentümerwechsel der Immobilie soll sich der Geschäftsführer für einen Mieter eingesetzt haben, um eine reibungslose und schnelle Rückzahlung der Kaution zu gewährleisten. Diese Beispiele zeichnen das Bild eines Unternehmens, das sich in der Mietverwaltung stark für die Belange seiner Mieter einsetzt und auch in Notsituationen präsent und lösungsorientiert ist.

Dieses positive Bild wird durch die Perspektive von Geschäftspartnern gestützt. Eine Sanierungsfirma beschreibt die Zusammenarbeit als kooperativ und kompetent und lobt das fundierte Wissen des Unternehmens im Mietrecht. Dies ist ein wichtiger Indikator für die Professionalität, die sowohl für Dienstleister als auch für die betreuten Mieter von großem Wert ist.

Die Perspektive der Eigentümer: Eine Quelle der Frustration

Im scharfen Kontrast zu den positiven Erfahrungen der Mieter stehen die detaillierten und kritischen Berichte von Mitgliedern aus Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Hier scheint der Kern der Unzufriedenheit in der Kommunikation und im Serviceverständnis der Verwaltung zu liegen. Mehrere Eigentümer kritisieren einen Mangel an Erreichbarkeit, unfreundliches und abweisendes Verhalten bestimmter Mitarbeiter sowie eine genervte Haltung gegenüber Nachfragen im Rahmen einer Eigentümerversammlung.

Einige der Vorwürfe gehen weit über bloße Unfreundlichkeit hinaus und betreffen grundlegende Verwaltungsprozesse:

  • Veränderung von Anträgen: Ein Eigentümer berichtet, dass Anträge für die Tagesordnung einer Versammlung inhaltlich verändert worden seien. Auf seine Kritik habe er eine schriftliche Antwort erhalten, die man als herablassend und unprofessionell werten kann: „Ihre Mitteilung haben wir mit einem Schmunzeln auf den Lippen zur Kenntnis genommen, links gelocht und zu den Akten genommen.“
  • Nichteinhaltung von Terminen: Ein vereinbarter Termin zur Einsicht in Verwaltungsunterlagen sei seitens des Verwalters ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen worden, was für den Eigentümer den Verlust eines Urlaubstages bedeutete.
  • Zurückweisung von Verantwortung: Eine fälschlicherweise an einen Eigentümer adressierte Rechnung wurde nach Weiterleitung an die Verwaltung mit dem Vermerk „Zu unserer Entlastung zurück“ retourniert, was eine klare Ablehnung der Zuständigkeit suggeriert.
  • Androhung rechtlicher Schritte: Auf den Hinweis, dass sich Eigentümer über gängige Verwaltungsaufgaben unterhalten hätten, soll die Verwaltung mit der Androhung rechtlicher Schritte wegen „übler Nachrede“ reagiert haben.

Ein besonders kritischer Punkt, der von einem Eigentümer angeführt wird, ist die angebliche Selbsteinschätzung der Verwaltung bezüglich ihrer Kernaufgaben. Demnach sehe sich das Unternehmen lediglich verpflichtet, eine Abrechnung und einen Wirtschaftsplan zu erstellen, eine Eigentümerversammlung abzuhalten und die gefassten Beschlüsse umzusetzen. „Weitere Tätigkeiten braucht der WEG Verwalter nicht auszuüben“, soll es in einem Schreiben geheißen haben. Eine solche minimalistische Auslegung der Verwalterpflichten steht im Widerspruch zu den Erwartungen vieler Immobilieneigentümer, die sich eine proaktive und engagierte Betreuung ihrer Kapitalanlage Immobilie wünschen.

Nach dem Verwalterwechsel: Ein bezeichnendes Ergebnis

Die Schilderungen eines Miteigentümers, dessen WEG sich schließlich zur Trennung von Dechert & Blümig entschloss, sind besonders aufschlussreich. Er berichtet, dass nach dem Wechsel zu einer neuen Verwaltung eine spürbar bessere Harmonie in der Gemeinschaft eingekehrt sei. Beschlüsse würden seither einstimmig gefasst und es konnte sogar ein Verwaltungsbeirat gewählt werden – Entwicklungen, die über Jahre hinweg nicht möglich gewesen seien. Dies legt den Schluss nahe, dass die vorherigen Konflikte und die mangelnde Kooperationsbereitschaft maßgeblich mit der Arbeitsweise der früheren Hausverwaltung zusammenhingen.

Analyse der Diskrepanz und praktische Hinweise

Die stark voneinander abweichenden Erfahrungen lassen vermuten, dass die Stärken der Dechert & Blümig GmbH vorrangig im Bereich der Mietverwaltung liegen könnten. Hier scheinen die standardisierten Prozesse und der direkte Draht zu den Mietern gut zu funktionieren. Die WEG-Verwaltung hingegen erfordert ein höheres Maß an Diplomatie, Moderationsfähigkeit und eine intensive Kommunikation mit vielen verschiedenen Eigentümern, die jeweils eigene Interessen verfolgen. Die dokumentierten Beschwerden deuten darauf hin, dass es in diesem komplexeren Feld zu erheblichen Defiziten kommt.

Ein praktischer Aspekt, der von Mietern und Eigentümern gleichermaßen, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung, angemerkt wird, sind die eingeschränkten Geschäftszeiten. Das Büro ist werktags nur vormittags von 08:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. Während dies für Notfälle, wie die positiven Beispiele zeigen, kein Hindernis sein muss, erschwert es die allgemeine Erreichbarkeit für berufstätige Kunden erheblich.

Für potenzielle Kunden bedeutet dies, eine differenzierte Entscheidung zu treffen. Wer eine Mietwohnung sucht oder eine solche zur Verwaltung abgeben möchte, könnte bei Dechert & Blümig einen zuverlässigen und engagierten Partner finden. Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollten hingegen die wiederholt geäußerte Kritik an Kommunikation und Serviceumfang sehr ernst nehmen. Es wäre ratsam, vor Vertragsabschluss den genauen Leistungskatalog und das Verständnis von proaktiver Verwaltung detailliert zu klären und Referenzen von anderen WEGs einzuholen.

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