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M & R Immobilien e.K.

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Stahlgruberring 36, 81829 München, Deutschland
Immobilienbüro
2 (1 Bewertungen)

Eine kritische Betrachtung von M & R Immobilien e.K. in München

M & R Immobilien e.K., eingetragen als Einzelfirma und ansässig im Stahlgruberring 36 in München-Trudering-Riem, ist ein Akteur auf dem umkämpften Münchner Immobilienmarkt. Geführt von der eingetragenen Kauffrau Roswitha Langer, operiert das Unternehmen aus einem Büro in einem Gewerbepark, was auf eine Konzentration auf das operative Geschäft ohne klassischen Ladenfront-Kundenverkehr hindeutet. Für potenzielle Kunden, die eine Immobilienvermittlung in Betracht ziehen, ist eine genaue Analyse der verfügbaren Informationen unerlässlich, und im Fall von M & R Immobilien e.K. zeichnet sich ein sehr spezifisches und bedenkenswertes Bild ab.

Digitaler Fußabdruck und Transparenz: Ein Mangel an Informationen

In der heutigen digitalisierten Welt ist die Online-Präsenz eines Immobilienmaklers oft die erste Anlaufstelle für Kunden. Hier zeigt M & R Immobilien e.K. erhebliche Lücken. Eine dedizierte Unternehmenswebsite, die über das Dienstleistungsportfolio, aktuelle Immobilienangebote, Unternehmensphilosophie oder Referenzen informiert, ist nicht auffindbar. Auch in den sozialen Medien oder auf führenden Immobilienportalen ist das Unternehmen kaum präsent. Diese Abwesenheit erschwert es Interessenten erheblich, sich proaktiv ein Bild von der Expertise und den Spezialgebieten der Firma zu machen. Fragen, ob der Fokus auf dem Hauskauf, der Vermittlung von Mietwohnungen, der Verwaltung von Objekten oder dem Segment der Gewerbeimmobilien liegt, bleiben unbeantwortet. Diese mangelnde Transparenz stellt für potenzielle Kunden eine erste Hürde dar und erfordert ein hohes Maß an Vertrauensvorschuss.

Die öffentliche Reputation: Eine einzige, aber aussagekräftige Bewertung

Die Online-Reputation von M & R Immobilien e.K. wird von einer einzigen öffentlichen Google-Bewertung dominiert, die mit nur einem von fünf Sternen äußerst negativ ausfällt. Obwohl eine Einzelbewertung nicht immer repräsentativ ist, liefert der detaillierte Erfahrungsbericht des Nutzers konkrete Anhaltspunkte, die für jeden, der eine Wohnungssuche in Erwägung zieht, von großer Bedeutung sind. Es ist wichtig, die in dieser Rezension geschilderten Punkte genau zu analysieren, da sie die einzigen verfügbaren Einblicke in die Arbeitsweise des Unternehmens bieten.

Kritikpunkt 1: Kommunikation und Serviceorientierung

Der Rezensent beschreibt den Kontakt mit der Maklerin, Frau R. L. (Roswitha Langer), als durchweg "schwierig". In der Immobilienbranche ist eine klare, zeitnahe und vertrauensvolle Kommunikation das A und O. Ob es um die Koordination von Besichtigungsterminen, die Klärung von Fragen zum Mietvertrag oder die Verhandlungen beim Immobilienverkauf geht – ein Mangel an effektiver Kommunikation kann den gesamten Prozess belasten und zu Missverständnissen führen. Die Bewertung legt nahe, dass die Kompetenzen der Maklerin primär im "betriebswirtschaftlichen Part" lagen, was darauf hindeuten könnte, dass die reine Kundenbetreuung und Serviceorientierung in den Hintergrund traten.

Kritikpunkt 2: Die Maklerprovision und potenzielle Interessenkonflikte

Ein zentraler Punkt der Kritik betrifft die Vermittlungsgebühr. Der Rezensent gibt an, als Studienanfänger eine Maklerprovision in Höhe von zwei Monatsmieten für eine Wohnung in Österreich gezahlt zu haben. Gleichzeitig soll die Vermieterin, eine Freundin der Maklerin, keine Kosten getragen haben. Dies wirft mehrere Fragen auf.

  • Transparenz der Kosten: Die Höhe der Provision und wer sie zu tragen hat, muss unmissverständlich geklärt sein.
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen: Während der Fall sich in Österreich ereignete, wo andere Gesetze gelten können, ist es für Kunden in Deutschland wichtig zu wissen, dass hier seit 2015 für die Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip gilt. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, der bezahlt ihn auch. Eine Praxis, bei der die volle Provision standardmäßig auf den Mieter umgelegt wird, wäre in Deutschland für neuere Verträge nicht gesetzeskonform und ist ein erhebliches Warnsignal.
  • Interessenkonflikt: Die beschriebene freundschaftliche Beziehung zwischen Maklerin und Vermieterin bei gleichzeitiger voller Kostenlast für den Mieter erweckt den Anschein einer einseitigen Interessenvertretung. Ein guter Immobilienmakler sollte als fairer Vermittler zwischen den Parteien agieren.

Kritikpunkt 3: Umgang mit Kaution und Wohnungsübergabe

Der vielleicht gravierendste Vorwurf betrifft das Ende des Mietverhältnisses. Es wurde ein kompletter Neuanstrich der Wohnung verlangt, obwohl dies laut Aussage des Mieters nicht mit dem österreichischen Recht vereinbar war. Um die Rückzahlung der Kaution nicht zu gefährden, kam der Mieter dieser Forderung dennoch nach, erhielt aber trotzdem nur einen Teil der Sicherheitsleistung zurück. Dieser Punkt berührt einen der sensibelsten Bereiche im Mietverhältnis. Die korrekte Abwicklung der Wohnungsübergabe und die faire und transparente Abrechnung der Kaution sind entscheidend. Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen und die Einbehaltung von Kautionsanteilen sind häufig, und die beschriebene Erfahrung deutet auf ein potenziell problematisches Vorgehen bei der Vertragsabwicklung hin. Für zukünftige Mieter ist dies ein klares Indiz dafür, auf einem detaillierten Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug zu bestehen und den Mietvertrag genauestens auf Klauseln bezüglich Renovierungsarbeiten zu prüfen.

Was fehlt: Keine positiven Gegenstimmen

Trotz intensiver Recherche finden sich keine positiven Erfahrungsberichte, erfolgreichen Verkaufsgeschichten oder zufriedene Kundenstimmen, die das negative Bild ausgleichen könnten. Es gibt keine Informationen über erfolgreich durchgeführte Immobilienbewertungen oder die Begleitung von Kunden bei der Immobilienfinanzierung. Diese Abwesenheit von positivem Feedback ist ebenso eine Information wie die negative Kritik selbst. Für ein Unternehmen, das im Vertrauensgeschäft der Immobilienvermittlung tätig ist, ist ein Mangel an nachweisbaren Erfolgen und zufriedenen Kunden ein signifikantes Defizit.

Fazit für potenzielle Kunden

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass M & R Immobilien e.K. ein Unternehmen mit einer äußerst geringen öffentlichen Sichtbarkeit ist. Die einzigen verfügbaren Informationen über die Geschäftspraktiken stammen aus einer einzelnen, aber sehr detaillierten und kritischen Bewertung, die ernsthafte Bedenken in den Bereichen Kommunikation, Kostentransparenz, Fairness und Vertragsabwicklung aufwirft. Für jeden, der auf dem Münchner Markt eine Immobilie sucht, sei es eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage oder eine einfache Mietwohnung, ist höchste Vorsicht geboten. Es wird dringend empfohlen, vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung:

  • Alle Absprachen schriftlich zu fixieren.
  • Den Dienstleistungsvertrag und die Provisionsvereinbarung genau zu prüfen.
  • Bei Mietverträgen auf ein lückenloses Übergabeprotokoll mit Fotodokumentation zu bestehen.
  • Gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor Verträge unterzeichnet werden.

Ohne weitere positive Referenzen oder eine transparentere Unternehmensdarstellung bleibt ein erhebliches Risiko, dass sich die geschilderten negativen Erfahrungen wiederholen könnten.

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