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M. Schmid Immobilien GmbH

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Moosstraße 10, 88285 Bodnegg, Deutschland
Immobilienbüro
4 (7 Bewertungen)

Die M. Schmid Immobilien GmbH mit Sitz in der Moosstraße 10 in Bodnegg ist ein etabliertes Unternehmen in der regionalen Immobilienbranche. Eine Analyse der öffentlich zugänglichen Kundenmeinungen zeichnet jedoch ein sehr kritisches und uneinheitliches Bild der Dienstleistungen, das potenzielle Kunden sorgfältig abwägen sollten. Die vorliegenden Erfahrungen deuten auf erhebliche Mängel in zentralen Bereichen der Tätigkeit als Immobilienmakler hin, insbesondere in der Kommunikation, der Professionalität und der Bereitstellung von Unterlagen.

Erhebliche Vorwürfe bezüglich der Professionalität und Kommunikation

Ein wiederkehrendes und besonders schwerwiegendes Problem, das von mehreren Kunden geschildert wird, betrifft die Organisation von Besichtigungsterminen. In mindestens zwei Fällen berichten Interessenten davon, eine sehr weite Anreise von rund 300 Kilometern auf sich genommen zu haben, nur um vor Ort festzustellen, dass die zu besichtigende Wohnung bereits vermietet war. Die Betroffenen kritisieren scharf, dass seitens der M. Schmid Immobilien GmbH keine rechtzeitige Absage erfolgte. Dieses Vorgehen wird als extrem unprofessionell, rücksichtslos und respektlos gegenüber der Zeit, dem Aufwand und den Kosten der potenziellen Mieter beschrieben. Solche Vorkommnisse werfen grundsätzliche Fragen zur internen Organisation und zum Kundenservice des Unternehmens auf.

Mangelhafte Unterlagen als Hürde beim Immobilienkauf

Besonders detailliert und alarmierend sind die Schilderungen im Zusammenhang mit einem geplanten Immobilienkauf. Ein ehemaliger Interessent beschreibt einen Prozess, der von unzureichender und veralteter Dokumentation geprägt war. Für die Finanzierung durch eine Bank sind vollständige und aktuelle Unterlagen unerlässlich. Dem Bericht zufolge wurden benötigte Papiere jedoch nur „häppchenweise“ und unvollständig geliefert.

Zentrale Dokumente sollen dabei massiv veraltet gewesen sein:

  • Lageplan: Anstelle eines aktuellen Lageplans, der für wenige Euro bei jedem Bauamt erhältlich ist, wurde ein über 50 Jahre alter Plan aus dem Jahr 1972 vorgelegt. Ein solcher Plan ist für eine Bankenprüfung oder für die Planung von Umbauten wertlos.
  • Energieausweis: Ein gesetzlich vorgeschriebener, gültiger Energieausweis konnte offenbar nicht vorgelegt werden. Stattdessen soll der Makler den Vorschlag gemacht haben, man könne diesen „ja ganz einfach im Internet machen“. Dies zeugt von einer bedenklichen Unkenntnis oder Ignoranz gegenüber gesetzlichen Vorschriften, die für den Verkauf einer Immobilie zwingend sind.

Diese Mängel bei der Dokumentenbeschaffung können einen Immobilienkauf erheblich verzögern oder sogar komplett zum Scheitern bringen, da keine Bank eine Finanzierung auf Basis unvollständiger oder veralteter Unterlagen zusagen wird.

Vorwürfe der Intransparenz und Falschdarstellung

Die Kritikpunkte gehen über organisatorische Mängel hinaus und berühren den Kern des Vertrauensverhältnisses zwischen Makler und Kunde. So wird berichtet, dass bei der Besichtigung einer als sanierungsbedürftig deklarierten Immobilie eine genaue Prüfung der Bausubstanz aktiv behindert worden sei. Der anwesende Makler soll, nachdem er die Anwesenheit eines Fachmanns bemerkte, auf eine schnelle Abwicklung des Termins gedrängt haben. Der Wunsch, unter Holzverkleidungen nach potenziell asbesthaltigen Eternitplatten zu suchen – ein legitimes und wichtiges Anliegen bei älteren Objekten –, wurde demnach strikt untersagt. Ein solches Verhalten erweckt den Eindruck, dass mögliche Mängel an der Bausubstanz bewusst verschleiert werden sollten.

Angeblicher Vertrauensbruch bei der Kaufabwicklung

Der schwerwiegendste Vorwurf betrifft die angebliche Verdrehung von Tatsachen während der finalen Kaufabwicklung. Nachdem bereits eine Kaufzusage erteilt worden war, wollte der Käufer den vereinbarten Notartermin um wenige Wochen verschieben. Der Makler soll diese Anfrage gegenüber der Verkäuferin fälschlicherweise als einen Verschiebewunsch von „zwei bis drei Monaten“ dargestellt haben. In der Folge wurde der Kauf vonseiten des Maklers abgesagt, wobei gegenüber Dritten behauptet wurde, die Käufer hätten den Rückzieher gemacht. Dieses als Verleumdung bezeichnete Verhalten stellt einen massiven Vertrauensbruch dar und ist für einen professionellen Immobilienmakler inakzeptabel.

Die positive Seite bleibt unklar

Gegenüber diesen detaillierten und schwerwiegenden Negativberichten steht eine einzelne Bewertung mit fünf Sternen. Diese Höchstnote wurde jedoch ohne jeglichen Kommentar abgegeben. Daher ist es unmöglich nachzuvollziehen, welche Aspekte des Services zu dieser positiven Einschätzung geführt haben. Ohne eine textliche Begründung bleibt diese Bewertung wenig aussagekräftig und kann die fundierte Kritik der anderen Kunden kaum entkräften.

Fazit für potenzielle Kunden

Wer überlegt, die Dienste der M. Schmid Immobilien GmbH in Anspruch zu nehmen, sei es um ein Haus zu kaufen oder eine Wohnung zu mieten, sollte die dokumentierten Erfahrungen sehr ernst nehmen. Die geschilderten Vorfälle deuten auf systematische Schwächen in der Kundenbetreuung, der Einhaltung von professionellen Standards und der transparenten Kommunikation hin. Interessenten wird geraten, auf eine lückenlose und aktuelle Bereitstellung aller relevanten Unterlagen zu bestehen und deren Gültigkeit genau zu prüfen. Bei der Besichtigung, insbesondere von älteren Immobilien, kann die Begleitung durch einen unabhängigen Bausachverständigen ratsam sein, um die Bausubstanz objektiv bewerten zu lassen. Die Summe der Vorwürfe legt nahe, dass bei der Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen ein hohes Maß an Vorsicht und eigener Initiative geboten ist.

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